Reparaturbonus: Förderprogramme der Länder und was die Werkstatt dafür auf der Rechnung braucht

Andrii BondarenkoNachrichtenredakteur

„Kann ich dafür den Reparaturbonus beantragen?“ — diese Frage hören Werkstätten in manchen Bundesländern inzwischen fast so oft wie „Wann ist es fertig?“. Und oft wird sie aus dem Bauch beantwortet: mit einem schnellen „Ja, klar“, das sich drei Wochen später als falsch herausstellt, oder mit einem Schulterzucken, das einen Kunden kostet. Dabei muss die Werkstatt gar nicht alle Förderrichtlinien auswendig kennen. Sie muss nur zwei Dinge können: dem Kunden ehrlich sagen, wo er nachsehen soll — und ihm eine Rechnung in die Hand geben, mit der sein Antrag nicht an Formalien scheitert.

Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich, werden aufgestockt, pausiert oder eingestellt — bitte die aktuellen Bedingungen immer auf der Seite des jeweiligen Landes prüfen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Was ein Reparaturbonus ist — und was nicht

Ein Reparaturbonus ist ein Zuschuss, den eine Privatperson nach einer bezahlten Reparatur beantragt. Gefördert wird in der Regel ein Anteil der Reparaturkosten bis zu einer Obergrenze, meist für privat genutzte Elektro- und Elektronikgeräte. Wichtig für Sie als Werkstatt sind drei Punkte, die bei den bisherigen Programmen immer gleich waren:

  • Der Kunde stellt den Antrag, nicht Sie. Die Werkstatt rechnet ganz normal ab, der Kunde zahlt den vollen Betrag und bekommt den Zuschuss danach vom Land erstattet.
  • Der Antrag kommt nach der Reparatur. Grundlage ist die bezahlte Rechnung. Ohne saubere Rechnung kein Bonus.
  • Die Töpfe sind begrenzt. Ist das Geld verbraucht, ist Schluss — oft mitten im Jahr und ohne lange Vorwarnung.

Wo es ihn gibt und gab (Stand: Oktober 2026)

Einen bundesweiten Reparaturbonus gibt es nicht. Thüringen ist im Frühjahr 2026 mit einer Initiative im Bundesrat gescheitert. Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799 verlangt zwar von jedem Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen — ob daraus in Deutschland je ein Bonus wird, ist offen. Was es gibt, sind Programme einzelner Länder und Kommunen:

  • Sachsen hat die Förderung neu aufgelegt (Förderrichtlinie Reparaturbonus/2025). Laut Richtlinie: 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 200 € je Reparatur, Rechnungsbetrag mindestens 115 € brutto, für Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen, Rechnungen ab dem 2. Oktober 2025. Die Reparatur muss bei einem gelisteten Reparaturbetrieb erfolgen; Betriebe registrieren sich über das Beteiligungsportal des sächsischen Wirtschaftsministeriums, die Übersicht steht bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Ob gerade noch Mittel frei sind, sollte man dort nachsehen.
  • Berlin hatte ein Programm, dessen Mittel wegen hoher Nachfrage im Juni 2025 aufgebraucht waren. Ob und wie es weitergeht, kündigt die Investitionsbank Berlin auf ihrer Seite an.
  • Thüringen war 2021 Vorreiter, hat den Bonus aber aus Haushaltsgründen eingestellt; 2025 war die letzte Runde.
  • Daneben gibt es kommunale Programme, etwa in einzelnen Städten und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen und Bayern, mit eigenen, oft kleineren Sätzen.

Die Größenordnung der Länderprogramme lag bisher bei der Hälfte der Kosten und einer Obergrenze im Bereich von etwa 100 bis 200 € — aber verlassen Sie sich nicht auf solche Spannen, sondern schicken Sie den Kunden auf die offizielle Seite. Das ist auch der ehrlichste Satz, den Sie am Tresen sagen können.

Was auf die Rechnung gehört

Die Förderstellen prüfen Rechnungen formal. Ein Antrag scheitert selten am Gerät, aber oft an einer Rechnung, aus der nicht klar hervorgeht, wer was wann repariert hat. Die steuerlichen Pflichtangaben — Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistung, Entgelt und Steuer — haben wir ausführlich in Rechnung in der Werkstatt: welche Angaben auf eine Reparaturrechnung gehören beschrieben. Für einen Förderantrag kommt einiges dazu:

  • Der richtige Rechnungsempfänger. Antragsteller und Rechnungsempfänger müssen in den bisherigen Programmen dieselbe Person sein. Bringt die Tochter das Notebook der Mutter, fragen Sie bei der Annahme, auf wen die Rechnung laufen soll — nachträglich umschreiben ist mühsam.
  • Die vollständige Anschrift des Kunden. Programme sind an den Wohnsitz im Land gebunden; eine Rechnung nur mit Vornamen und Handynummer reicht dafür nicht.
  • Das Gerät eindeutig bezeichnet. Geräteart, Marke, Modell und — wo vorhanden — Seriennummer. Gefördert werden nur Geräte bestimmter Kategorien; „Reparatur Elektrogerät“ hilft niemandem.
  • Was gemacht wurde. Eine erkennbar abgeschlossene Reparatur, nicht nur „Fehlersuche“. Arbeit und Ersatzteile getrennt aufgeführt, jeweils mit Betrag.
  • Datum der Reparatur. Programme haben Stichtage; Leistungsdatum und Rechnungsdatum sollten eindeutig sein.
  • Der Bruttobetrag gut sichtbar. Mindestbeträge beziehen sich auf die Rechnungssumme inklusive Umsatzsteuer.
  • Ein Zahlungsnachweis. Gefördert wird nur, was bezahlt ist. In Berlin wurden zum Beispiel keine Barzahlungsbelege akzeptiert, der Kontoauszug musste das Buchungsdatum zeigen und auf den Antragsteller lauten; in Sachsen genügt laut Richtlinie eine Eigenerklärung. Vermerken Sie auf der Rechnung „bezahlt am … per …“ — das schadet nie.

Kostenvoranschlag und Diagnose sind ein eigenes Thema. Ob eine separat berechnete Fehlersuche gefördert wird, regeln die Programme unterschiedlich oder gar nicht ausdrücklich — die sächsische Richtlinie nennt als förderfähig Ersatzteile, Arbeitsleistung und Umsatzsteuer laut Rechnung. Versprechen Sie dem Kunden deshalb nicht, dass die Diagnosepauschale mitgefördert wird. Am saubersten ist es, wenn sie bei Auftragserteilung auf den Reparaturpreis angerechnet wird und die Reparatur dann als Ganzes auf einer Rechnung steht. Und wenn Sie die Reparatur am Ende ablehnen, weil sie sich nicht lohnt: Für eine reine Diagnoserechnung gibt es keinen Grund, auf einen Bonus zu hoffen.

Wenn Ihr Land eine Betriebsliste führt

In Sachsen zählt nur die Rechnung eines gelisteten Betriebs. Wenn Sie dort arbeiten und noch nicht registriert sind, ist das die wichtigste Aufgabe dieses Artikels — sonst schicken Sie Kunden zum Nachbarn, der auf der Liste steht. Prüfen Sie auch, ob Ihre Firmenbezeichnung und Anschrift auf der Rechnung genau so lauten wie im Register; ein abweichender Name lädt zu Rückfragen ein.

Wie Ihr Team am Tresen antwortet

Die meisten Fehler passieren nicht auf der Rechnung, sondern im Gespräch. Legen Sie fest, was bei der Annahme gesagt wird, und schreiben Sie es auf einen Zettel neben die Kasse:

  • Nie zusagen, dass der Kunde Geld bekommt. Die Entscheidung trifft die Förderstelle, und der Topf kann leer sein. Besser: „In Sachsen gibt es dafür einen Zuschuss. Ob Sie ihn bekommen, entscheidet die SAB — wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie dafür einreichen können.“
  • Bei der Annahme fragen, nicht bei der Ausgabe. „Möchten Sie den Reparaturbonus beantragen?“ — dann stimmen Name, Anschrift und Zahlungsart von Anfang an.
  • Auf die offizielle Seite verweisen. Ein ausgedruckter Link oder QR-Code zur Programmseite des Landes ist mehr wert als jede Erklärung aus dem Gedächtnis.
  • Keine Rechnung „anpassen“. Kein höherer Betrag, damit die Mindestsumme erreicht wird, kein anderes Datum, damit der Stichtag passt. Das ist Subventionsbetrug und kostet Sie mehr als einen Kunden.

Ehrlich damit werben

Ein Reparaturbonus ist ein gutes Argument: Er macht die Reparatur gegen den Neukauf konkurrenzfähig. Werben dürfen Sie damit — aber so, dass sich niemand getäuscht fühlt. „Reparaturbonus Sachsen: Wir sind gelisteter Betrieb, Sie können den Zuschuss mit unserer Rechnung beantragen“ ist ehrlich. „Bei uns 50 % günstiger“ ist es nicht, denn den Rabatt geben nicht Sie, sondern das Land, und nur solange Geld da ist. Datieren Sie solche Hinweise auf Website und Aushang und nehmen Sie sie ab, wenn das Programm pausiert. Ein Kunde, der wegen eines Bonus kommt, den es nicht mehr gibt, schreibt eher eine schlechte Bewertung als einer, der nie davon gehört hat — wie Sie mit Bewertungen umgehen, steht in Google-Bewertungen für die Werkstatt.

Und ganz unabhängig vom Bonus: Wer die Reparaturkosten vorher sauber nennt, verliert weniger Kunden an den Neukauf. Wie Sie Preise so kalkulieren, dass sie auch ohne Zuschuss tragen, lesen Sie in Stundensatz, Diagnosepauschale, Teileaufschlag.

Wie ServiceCenterSoft dabei hilft

Im Programm wird der Auftrag bei der Annahme mit Kunde, Gerät, Marke, Modell und Seriennummer erfasst; der Arbeitsnachweis zum Auftrag druckt diese Angaben zusammen mit Annahme- und Ausgabedatum, Ihrem Briefkopf und der Kostenaufstellung in Zeilen — Arbeiten und Teile jeweils mit Menge, Preis und Summe. Zahlungen werden in der Auftragskarte einzeln mit Datum und Zahlungsart erfasst, auch mehrere pro Auftrag. Die Kostenaufstellung können Sie dem Kunden vorab per E-Mail oder Telegram zur Zustimmung schicken, und die Fertigmeldung geht auf demselben Weg raus — mehr dazu auf den Seiten Annahmeschein und Kundenbenachrichtigungen.

Was das Programm nicht tut: Eine steuerliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder eine E-Rechnung erstellt es nicht, und auf dem Arbeitsnachweis steht von Haus aus nur Name und Telefon des Kunden, keine Anschrift. Die Rechnung für den Förderantrag stellen Sie also weiterhin in Ihrer Buchhaltung aus — die Angaben dafür haben Sie dann aber vollständig beisammen.

Kurz gesagt

  • Einen bundesweiten Reparaturbonus gibt es Stand Oktober 2026 nicht; Programme haben einzelne Länder und Kommunen — Sachsen aktuell, Berlin pausiert, Thüringen eingestellt.
  • Den Antrag stellt der Kunde nach der bezahlten Reparatur; die Werkstatt liefert die Rechnung.
  • Auf die Rechnung: richtiger Empfänger mit Anschrift, Gerät mit Modell und Seriennummer, Arbeit und Teile getrennt, Reparaturdatum, Bruttobetrag, Zahlungsvermerk.
  • Eine separate Diagnose nicht als förderfähig versprechen; am besten auf den Reparaturpreis anrechnen.
  • Wo das Land eine Betriebsliste führt: registrieren lassen, sonst zählt Ihre Rechnung nicht.
  • Am Tresen nichts zusagen, auf die Seite des Landes verweisen, keine Rechnung „anpassen“.
  • Werbung mit dem Bonus: konkret, datiert, und abnehmen, wenn der Topf leer ist.