Personal in der Werkstatt: Minijob, Teilzeit, Azubi — ein Überblick

Iryna ShevchukAutorin

Irgendwann kommt der Tag, an dem der Ein-Mann-Betrieb an seine Grenze stößt: Das Telefon klingelt während der Lötarbeit, an der Theke wartet jemand, und die Geräte, die heute fertig sein sollten, liegen noch offen auf dem Tisch. Die naheliegende Antwort heißt „Ich brauche jemanden“. Die schwierigere Frage ist: wen, wofür und in welcher Form? Unten steht ein Überblick über die Möglichkeiten — vom Minijob bis zum Azubi —, über grobe Kosten und darüber, was Sie vor dem ersten Arbeitstag regeln sollten.

Richtwerte, Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Für Verträge, Anmeldung und Lohnabrechnung sind Steuerberater, Lohnbüro und — bei der Ausbildung — Handwerkskammer oder IHK die richtigen Ansprechpartner.

Wann lohnt sich die erste Hilfe?

Ein Mitarbeiter kostet Geld ab dem ersten Monat, bringt aber erst nach der Einarbeitung etwas ein. Deshalb lohnt der Blick auf drei Signale, bevor Sie eine Anzeige schalten:

  • Sie lehnen Aufträge ab oder schieben sie so weit, dass Kunden abspringen. Das ist der klarste Fall: Die Nachfrage ist da, nur Ihre Zeit nicht.
  • Die Theke frisst die Werkbank. Wenn Annahme, Ausgabe, Telefon und Rückfragen mehr als ein Drittel Ihres Tages kosten, verkaufen Sie Ihre teuerste Stunde zum Preis einer Empfangskraft.
  • Sie können nicht krank werden. Eine Woche Grippe heißt eine Woche geschlossene Tür. Schon eine Aushilfe, die Geräte annimmt und ausgibt, hält den Laden offen.

Rechnen Sie vorher grob nach: Wie viele zusätzliche Reparaturen im Monat müssten durch die neue Kraft entstehen oder durch Ihre frei gewordene Zeit möglich werden, damit die Kosten gedeckt sind? Wie man die eigene Null-Linie findet, steht in Werkstatt eröffnen in Deutschland; wie man den Alltag allein so organisiert, dass der Engpass überhaupt sichtbar wird, in Allein in der Werkstatt.

Theke oder Technik: wen zuerst?

Die meisten Werkstattinhaber denken zuerst an einen zweiten Techniker. Oft ist das die falsche Reihenfolge.

Eine Kraft für die Annahme ist schneller eingearbeitet, leichter zu finden und günstiger. Sie nimmt Geräte an, füllt den Auftrag aus, nennt Standardpreise, gibt fertige Geräte aus und kassiert. Sie selbst gewinnen dadurch ungestörte Stunden an der Werkbank — und genau die bringen das Geld. Für den Anfang reicht dafür oft eine Teilzeitkraft zu den Stoßzeiten, etwa nachmittags und am Samstag.

Ein zweiter Techniker lohnt sich, wenn die Werkbank selbst der Engpass ist: Die Annahme läuft, aber die Geräte stapeln sich. Er ist schwerer zu finden, braucht länger, bis er selbstständig arbeitet, und an seiner Qualität hängt Ihr Ruf. Dafür verdoppelt er im besten Fall die Kapazität.

Eine Faustregel: Wenn Sie an einem normalen Tag öfter als stündlich vom Arbeitsplatz aufstehen, holen Sie zuerst Hilfe für die Theke.

Minijob: flexibel, aber begrenzt

Der Minijob ist für viele Werkstätten der erste Schritt: eine Aushilfe für Samstage, für die Mittagszeit oder für die Annahme an zwei Nachmittagen. Für den Beschäftigten ist er bis zur Verdienstgrenze weitgehend abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben.

  • Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Prüfen Sie die aktuelle Grenze bei der Minijob-Zentrale, bevor Sie Stunden und Lohn festlegen — wer darüber rutscht, ist nicht mehr im Minijob.
  • Die Pauschalabgaben des Arbeitgebers liegen grob bei knapp einem Drittel des Lohns obendrauf (Renten- und Krankenversicherung, Pauschsteuer, Umlagen). Die genaue Zusammensetzung hängt vom Einzelfall ab.
  • Mindestlohn gilt auch hier. Daraus ergibt sich, wie viele Stunden im Monat überhaupt möglich sind.
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vor Arbeitsbeginn, Arbeitsvertrag und Arbeitszeiten schriftlich — das gilt auch für die „nur samstags“-Hilfe.

Gut geeignet ist der Minijob für die Annahme zu festen Zeiten. Für die Technik ist er meist zu knapp: Bis jemand sicher Displays tauscht, sind die Stunden eines Minijobs schnell aufgebraucht.

Teilzeit und Vollzeit

Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung — mit einem Übergangsbereich, in dem die Beiträge des Beschäftigten langsam ansteigen. Für Sie als Arbeitgeber gilt grob: Zum Bruttolohn kommen rund ein Fünftel an Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, dazu Umlagen und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Als Richtwert für die Planung: Ein Mitarbeiter kostet Sie spürbar mehr als sein Brutto, rechnen Sie mit 20 bis 25 % Aufschlag.

Teilzeit passt zur Annahme, wenn die Werkstatt lange Öffnungszeiten hat oder Sie die Theke zu Stoßzeiten doppelt besetzen wollen. Vollzeit lohnt sich vor allem für einen Techniker, der Sie wirklich entlasten soll — jemand, der nur zwölf Stunden die Woche da ist, wird nie richtig in die laufenden Reparaturen hineinwachsen.

Dazu kommen Dinge, die im Kopf oft fehlen: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Zeit Ihrer eigenen Einarbeitung. Lassen Sie die Kosten eines konkreten Modells vom Steuerberater oder Lohnbüro durchrechnen, bevor Sie ein Angebot machen.

Ausbildung: der lange Weg zum eigenen Techniker

Gute Techniker sind schwer zu finden. Viele Werkstätten bilden deshalb selbst aus — etwa zum Elektroniker oder in einem verwandten Beruf. Ein Azubi ist günstiger als eine Fachkraft, kostet aber Zeit: Er muss angeleitet werden, geht zur Berufsschule und arbeitet anfangs langsamer, als Sie es allein täten.

  • Ausbildungsberechtigung: Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist; im Handwerk ist das oft an den Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation und die Ausbildereignung geknüpft. Was genau für Ihren Betrieb und Beruf gilt, klären Sie mit der Handwerkskammer oder IHK — dort gibt es auch Ausbildungsberater.
  • Vergütung: Es gibt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die mit jedem Ausbildungsjahr steigt; Tarifverträge oder Innungsempfehlungen können darüber liegen. Die aktuellen Beträge nennt die Kammer.
  • Ausbildungsplan: Der Azubi lernt nach dem Ausbildungsrahmenplan, nicht nur das, was in Ihrer Werkstatt gerade anfällt. Dafür kann die Ausbildung teilweise im Verbund oder in überbetrieblichen Lehrgängen laufen.

Wer heute ausbildet, hat in drei Jahren einen Techniker, der Ihre Arbeitsweise kennt. Wer morgen einen braucht, ist mit einer Ausbildung allein zu spät dran.

Praktikum und Aushilfe

Schülerpraktika und Praktika im Rahmen einer Berufsorientierung sind ein guter Weg, Nachwuchs kennenzulernen — und für den Praktikanten, zu sehen, ob ihm die Arbeit liegt. Sie sind aber kein Ersatz für eine Arbeitskraft: Wer „Praktikant“ heißt und arbeitet wie ein Mitarbeiter, hat schnell Anspruch auf Mindestlohn. Pflichtpraktika im Studium oder in der Schule sind anders geregelt als freiwillige. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor jemand anfängt.

Auch die „Aushilfe auf Zuruf“ — der Bekannte, der mal am Samstag einspringt — muss angemeldet sein, meist als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung. Schwarz zu beschäftigen ist kein Spar-Tipp, sondern ein Risiko für den ganzen Betrieb.

Einarbeitung: die ersten zwei Wochen

Der häufigste Fehler mit der ersten Kraft: Sie stellt sich an die Theke und soll „mal machen“. Besser sind ein paar feste Regeln, die vorher aufgeschrieben sind:

  • Annahme nach Schema: Was wird bei jedem Gerät notiert — Zustand, Zubehör, Fehlerbeschreibung, Kontakt, Preisgrenze? Was darf die neue Kraft zusagen, was nicht?
  • Preise: Welche Preise nennt sie selbst, wann fragt sie nach? Eine Preisliste mit Festpreisen für Standardarbeiten macht das einfach.
  • Ausgabe: Wer prüft das Gerät mit dem Kunden, wann gilt es als bezahlt, was passiert bei Reklamation?
  • Erst zuschauen, dann selbst: In der ersten Woche nimmt die neue Kraft an, Sie sehen über die Schulter. In der zweiten umgekehrt.

Für einen neuen Techniker gilt dasselbe in strengerer Form: zuerst einfache, standardisierte Arbeiten, Kontrolle vor der Ausgabe, und eine Abmachung, was bei Fehlern passiert. Wie man den Lohn so aufsetzt, dass er Qualität belohnt, steht in Wie Sie Techniker bezahlen.

Verantwortung für Kundengeräte

Mit dem ersten Mitarbeiter liegt fremdes Eigentum nicht mehr nur in Ihren Händen. Fällt ein Gerät herunter, geht ein Teil verloren oder verschwindet ein Handy aus dem Regal, haften gegenüber dem Kunden in aller Regel Sie als Betrieb. Klären Sie deshalb:

  • ob Ihre Betriebshaftpflicht Schäden an Kundengeräten (Obhut- bzw. Bearbeitungsschäden) abdeckt — und ob Mitarbeiter mitversichert sind;
  • wo angenommene Geräte liegen und wer sie herausgeben darf;
  • dass jedes Gerät einen Auftrag mit Nummer hat, bevor es ins Regal geht.

Kasse und Kundendaten: wer darf was?

Zwei Bereiche, die viele erst regeln, wenn etwas schiefgegangen ist. Die Kasse: Legen Sie fest, wer Zahlungen annimmt, wie der Kassenabschluss läuft und wer ihn prüft. Bei einer elektronischen Kasse gelten die Vorgaben zur Kassensicherungsverordnung; jeder Bediener sollte eigene Zugangsdaten haben. Die Kundendaten: Namen, Telefonnummern und Geräte mit persönlichen Daten fallen unter die DSGVO. Mitarbeiter sollten schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet werden, und Zugriff bekommt nur, wer ihn für seine Arbeit braucht. Ein gemeinsames Passwort für alle ist hier die schlechteste Lösung: Wenn etwas fehlt, weiß niemand, wer es war.

Wie ServiceCenterSoft dabei hilft

Jeder Mitarbeiter bekommt im Programm einen eigenen Zugang mit Rolle, und die Rechte werden je Rolle angehakt: ob jemand Geräte annimmt, Aufträge ändert oder löscht, Zahlungen als erhalten markiert, Kundenkarten sieht oder bearbeitet, das Lager führt oder Berichte über alle sieht. Die Aushilfe an der Theke kann also annehmen und ausgeben, ohne an Einstellungen oder fremde Auswertungen zu kommen. Bei mehreren Standorten ist der Mitarbeiter einer Filiale zugeordnet und sieht nur deren Aufträge (Filialen und Rechte). Wer was getan hat, steht im Aktivitätsprotokoll; wer geht, wird deaktiviert, seine Aufträge bleiben erhalten.

Für Techniker und Annahme rechnet das Programm einen Anteil an den Reparaturen: Der Techniker bekommt seinen Faktor auf die Positionen, die er ausgeführt hat (bei Teilen vom Lager nur auf die Marge), die Annahme auf die bezahlten Aufträge; Auszahlungen und der offene Betrag laufen mit (Technikerprovision). Was das Programm nicht macht: keine Lohnabrechnung, keine Lohnsteuer und Sozialabgaben, keine Zeiterfassung und keine Kasse — das bleibt bei Lohnbüro, Steuerberater und Ihrem Kassensystem. Der Preis gilt pro Werkstatt, ohne Aufpreis je Mitarbeiter; ausprobieren können Sie es in der Demo.

Kurz gesagt

  • Die erste Hilfe lohnt sich, wenn Sie Aufträge ablehnen, die Theke Ihre Werkbankzeit frisst oder Krankheit den Laden schließt.
  • Oft zuerst jemand für die Annahme, dann ein zweiter Techniker.
  • Minijob: gut für feste Thekenzeiten; die aktuelle Verdienstgrenze bei der Minijob-Zentrale prüfen, Pauschalabgaben einplanen.
  • Teilzeit und Vollzeit: zum Brutto kommen grob 20 bis 25 % Arbeitgeberkosten; das konkrete Modell vom Lohnbüro rechnen lassen.
  • Ausbildung: Berechtigung und Vergütung mit Handwerkskammer oder IHK klären — eine Investition für in drei Jahren.
  • Einarbeiten nach festen Regeln, Haftung für Kundengeräte mit der Versicherung klären, Kasse und Kundendaten mit eigenen Zugängen schützen.
  • Richtwerte, Stand Oktober 2026 — keine Rechtsberatung.