Nicht abgeholte Geräte: was die Werkstatt darf und wie Sie vorbeugen

Jede Werkstatt hat dieses Regal: Geräte, die längst fertig sind und die niemand abholt. Ein Laptop seit März, zwei Handys seit dem Sommer, ein Fernseher, der die halbe Ecke blockiert. Die Arbeit ist gemacht, die Teile sind eingebaut, das Geld fehlt — und je länger das Gerät liegt, desto unwahrscheinlicher kommt der Kunde noch. Hier steht, was die Werkstatt in Deutschland tun darf, was sie besser lässt und wie Sie das Regal gar nicht erst voll werden lassen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; bevor Sie ein fremdes Gerät verkaufen oder entsorgen, fragen Sie einen Anwalt.

Warum Geräte liegen bleiben

Selten aus Böswilligkeit. Meist aus einem dieser Gründe:

  • Der Kunde hat inzwischen ein neues Gerät gekauft, und das alte ist ihm den Reparaturpreis nicht mehr wert.
  • Die Reparatur ist teurer geworden als gedacht, und der Kunde hat „sich das noch überlegt“.
  • Die Fertigmeldung ist nie angekommen: falsche Nummer, Nachricht übersehen, Anruf nicht durchgekommen.
  • Das Gerät gehörte gar nicht dem Kunden — es war das Handy der Mutter oder der Laptop der Firma.

Die ersten zwei Gründe lassen sich bei der Annahme entschärfen, der dritte mit einer zuverlässigen Benachrichtigung. Dazu unten mehr.

Was rechtlich gilt

Das Gerät bleibt Eigentum des Kunden. Egal wie lange es liegt — es geht nicht von selbst in Ihr Eigentum über. Wer es einfach entsorgt oder für sich verwendet, riskiert Schadensersatzforderungen, wenn der Kunde doch noch auftaucht.

Annahmeverzug. Holt der Kunde das fertige Gerät trotz Fertigmeldung nicht ab, gerät er in der Regel in Annahmeverzug. Das hat zwei Folgen für die Werkstatt: Sie haftet während dieser Zeit nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 300 Abs. 1 BGB). Und sie kann Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die ihr für die Aufbewahrung und Erhaltung entstehen (§ 304 BGB).

Lagerkosten. Der gesetzliche Anspruch deckt tatsächliche Mehraufwendungen — und die sind bei einem Handy im Regal schwer zu beziffern. Sicherer ist ein Lagergeld, das bei der Annahme vereinbart wurde: „Nach 14 Tagen ab Fertigmeldung berechnen wir … € pro Tag.“ Die Höhe sollte angemessen sein; lassen Sie die Formulierung in Ihren Bedingungen einmal prüfen.

Werkunternehmerpfandrecht. Für Ihre Forderungen aus dem Reparaturauftrag haben Sie ein gesetzliches Pfandrecht an dem reparierten Gerät des Kunden, solange es bei Ihnen ist (§ 647 BGB). Sie müssen es also nicht herausgeben, bevor bezahlt ist — und können es unter bestimmten Voraussetzungen verwerten.

Verwerten: der lange, aber saubere Weg

Das Pfandrecht erlaubt den Verkauf des Geräts, um Ihre Forderung zu decken — aber nicht „irgendwie“. Die wichtigsten Schritte:

  1. Androhung. Sie müssen dem Eigentümer den Verkauf vorher androhen und dabei den Betrag nennen, wegen dessen verkauft werden soll (§ 1234 Abs. 1 BGB). Schriftlich und nachweisbar, also per Einschreiben oder mit Zustellnachweis.
  2. Wartefrist. Verkauft werden darf frühestens einen Monat nach der Androhung (§ 1234 Abs. 2 BGB).
  3. Öffentliche Versteigerung. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich im Weg der öffentlichen Versteigerung (§ 1235 Abs. 1 BGB) — nicht per Kleinanzeige an den Meistbietenden.
  4. Abrechnung. Aus dem Erlös decken Sie Ihre Forderung; was darüber hinausgeht, steht dem Eigentümer zu.

Bei einem Handy für 80 € Reparatur lohnt sich das selten. Bei einem teuren Gerät oder einer hohen Forderung kann es der richtige Weg sein — dann am besten mit anwaltlicher Begleitung. Und Vorsicht, wenn das Gerät nicht dem Kunden gehörte: Das Pfandrecht setzt das Gerät „des Bestellers“ voraus.

Was in der Praxis meist reicht

Bevor es um Versteigerungen geht, lösen sich die meisten Fälle mit Hartnäckigkeit und klaren Angeboten:

  • Erinnern, mit Datum. Nicht „Ihr Gerät ist fertig“, sondern „Ihr Gerät liegt seit 21 Tagen bei uns; ab dem 1. Dezember berechnen wir Lagergeld wie bei der Annahme vereinbart“.
  • Mehrere Kanäle. SMS und Anruf kommen nicht an? E-Mail, Messenger, im letzten Schritt ein Brief an die Adresse vom Annahmeschein.
  • Einen Ausweg anbieten. Will der Kunde die Reparatur nicht mehr bezahlen, ist manchmal eine schriftliche Vereinbarung besser als ein Streit: Er überlässt Ihnen das Gerät zur Entsorgung oder Verwertung, Sie verzichten auf den Rest der Forderung. Schriftlich, mit Unterschrift.
  • Alles dokumentieren. Wann Sie wie erinnert haben, was der Kunde geantwortet hat. Kommt es doch zum Streit oder zur Verwertung, brauchen Sie genau diese Spur.

Vorbeugen bei der Annahme

Das beste Mittel gegen das volle Regal steht auf dem Annahmeschein:

  • Telefon und Adresse, die wirklich stimmen — lassen Sie die Nummer bei der Annahme kurz anrufen.
  • Kostenlose Lagerfrist nach der Fertigmeldung und was danach gilt: Lagergeld ab Tag X, Hinweis auf das Pfandrecht.
  • Eine Preisgrenze, bis zu der ohne Rückfrage repariert wird — und Freigabe darüber. Wer einer teuren Reparatur nicht zugestimmt hat, holt das Gerät ungern ab.
  • Eine Anzahlung bei teuren Teilen, die extra bestellt werden. Dann haben Sie mindestens das Teil bezahlt bekommen.
  • Die Unterschrift des Kunden unter diesen Bedingungen.

Was sonst noch auf einen Annahmeschein gehört und einen Vordruck dazu finden Sie auf der Seite Annahmeschein. Auch die Frage, wie lange die Reparatur selbst dauern darf, hängt an diesem Dokument — mehr dazu in Wie lange darf eine Reparatur dauern?.

Einmal im Monat: das Regal durchgehen

Nehmen Sie sich einmal im Monat zehn Minuten für die nicht abgeholten Geräte: wie viele, seit wann, über welche Summe. Diese Summe ist Geld, das Sie verdient, aber nicht bekommen haben — oft mehr, als man denkt. Mehr zu dieser Rechnung in Verdient Ihre Werkstatt wirklich Geld?.

Wie ServiceCenterSoft dabei hilft

Wird ein Auftrag fertig, setzt ServiceCenterSoft das Datum „Reparatur abgeschlossen“ selbst, und der Kunde bekommt die Fertigmeldung per E-Mail oder Telegram. Ein fertiges, aber nicht abgeholtes Gerät zeigt, wie viele Tage es schon liegt. Die kostenlose Lagerfrist legen Sie in den Einstellungen fest: Ist sie vorbei, wird der Zähler rot, und über der Auftragsliste erscheint die Kachel „über die Lagerfrist“ — die Liste, wen Sie heute anrufen sollten. Die Fertigmeldung lässt sich aus dem Auftrag per Knopf erneut schicken, höchstens einmal am Tag. Lagerbedingungen und Pfandrechtshinweis schreiben Sie selbst in die Vorlage des Annahmescheins. Ausprobieren können Sie das in der Demo.

Was das Programm nicht tut: Es berechnet kein Lagergeld von selbst und verschickt keine Mahnungen oder Verkaufsandrohungen. Das bleibt Ihre Entscheidung — das Programm zeigt nur, wo sie fällig ist.

Kurz gesagt

  • Ein nicht abgeholtes Gerät bleibt Eigentum des Kunden — nicht wegwerfen, nicht behalten.
  • Holt der Kunde trotz Fertigmeldung nicht ab, haften Sie nur noch eingeschränkt und können Mehraufwendungen verlangen.
  • Ein bei der Annahme vereinbartes Lagergeld ist sicherer als der gesetzliche Ersatzanspruch.
  • Das Werkunternehmerpfandrecht erlaubt die Verwertung — nach Androhung, einem Monat Wartefrist und grundsätzlich per öffentlicher Versteigerung.
  • Am wirksamsten ist Vorbeugung: richtige Kontaktdaten, Lagerfrist und Preisgrenze auf dem Annahmeschein, Erinnerungen mit Datum.